Anmeldung zur Trauung

Die Trauung

Sie möchten kirchlich heiraten? An dieser Stelle erfahren Sie alles Wissenswerte zur Trauung in unserer Kirchengemeinde.

Die Lebensordnung der Lippischen Landeskirche gibt folgende Definition für die Trauung:

Die biblischen Texte bezeugen: Gott hat den Menschen zur Gemeinschaft geschaffen (Gen 2,18). In der Beziehung zwischen Jesus Christus und seiner Gemeinde zeigt sich, wie diese Gemeinschaft gelebt werden kann. Sie ist Vorbild jeder menschlichen Gemeinschaft (1 Kor 13,1-13). Christi Liebe und Hingabe, seine Treue und Vergebung sind Weisung für das gemeinsame Leben (Kol 3,12-17; Röm 15,7). In einem christlichen Lebensbündnis haben Liebe und Freude aneinander ihren Platz (Joh 2,1-12, Hld 6). Genauso wichtig ist die Bereitschaft, Lasten gemeinsam und stellvertretend füreinander zu tragen (Koh 3,9-12, Gal 6,2). In der Liebe zueinander erfahren Menschen, wie grenzenlos Gottes Liebe zu uns ist. Damit wird die Ehe auch zum Zeugnis der Liebe Gottes vor der Gemeinde und der Welt. (LebensO 5. I, 1-8)

Nach evangelischem Verständnis setzt die Ehe den öffentlichen Konsens der Ehepartner voraus. Der Traugottesdienst ist ein öffentlicher Gottesdienst, in dem beide gesegnet werden. Vor dem Angesicht Gottes und vor der Gemeinde versprechen sie einander Treue und Verlässlichkeit. (LebensO 5. I, 11-13)

Der Traugottesdienst ist ein Gottesdienst der Gemeinde und bezieht sich auf sie. Die Ehepartner empfangen in ihm Gottes Segen, der sie ermutigt, in ihrem Alltag die Liebe Gottes zu bezeugen. Die Gemeinde begleitet den Weg des Ehepaares in der Fürbitte. Der Segen beschreibt den heilsamen Raum, in dem sich menschliche Beziehung vor Gott entfalten kann, er weiß aber auch um die Gefährdung und Schutzbedürftigkeit menschlichen Miteinanders. Er gründet im Vertrauen auf die Gnade, die Gott Christinnen und Christen in der Taufe verheißen hat. (LebensO 5. I, 14-18)

Die Trauung im Kirchenrecht der Lippischen Landeskirche

Kirchlich getraut werden können alle Paare, deren Eheschließung nach § 1353 Abs. 1 S. 1 BGB nachgewiesen ist. Eine Einschränkung wegen des Geschlechts der Eheleute besteht nicht.

Einer der Ehepartner muss Mitglied der evangelischen Kirche sein. Beachten Sie dazu bitte auch die entsprechende Regelung in der Lebensordnung der Lippischen Landeskirche.

Die Trauung wird durch die Pfarrerin oder den Pfarrer der Kirchengemeinde durchgeführt, zu der einer der beiden Ehepartner oder dessen Eltern gehören oder der sie nach der Eheschließung angehören werden.

Vor dem Traugottesdienst wird die Trauung im regulären Gottesdienst bekannt gegeben.

In der Regel findet die Trauung in der Johanneskirche vor der versammelten Gemeinde statt, das heißt, dass die Trauung öffentlich ist. Soll die Trauung an einem anderen Ort stattfinden, ist die Zustimmung des Kirchenvorstandes nötig. Sprechen Sie dazu bitte den Pfarrer bzw. das Gemeindebüro an.

Dem Ehepaar wird im Anschluss eine Urkunde über die kirchliche Trauung ausgestellt.

Bitte übermitteln Sie dem Gemeindebüro die Trauanmeldung, die Sie unter „Anmeldung zur Trauung“ finden, sowie die Heiratsurkunde des Standesamtes.

Soll die Trauung durch eine andere Pfarrerin oder einen anderen Pfarrer durchgeführt werden, ist ein Dimissoriale der zuständigen Pfarrerin oder des Pfarrers erforderlich. Das gilt auch, wenn der Traugottesdienst in einer anderen Kirche stattfinden soll. Setzen Sie sich dazu mit dem Gemeindebüro der gewünschten Pfarrperson in Verbindung und laden Sie ein Foto oder einen Scan dieses Dokuments hier hoch.

Sie können die Unterlagen auch im Original einreichen, grundsätzlich reichen aber Fotos oder Scans der Dokumente aus. Originale werden im Gemeindebüro fotokopiert und sofort an Sie zurückgegeben.

Nachdem wir Ihre Anmeldung bekommen haben, melden wir uns bei Ihnen, um den gewünschten Termin zu bestätigen bzw. nach einem Ersatztermin zu suchen. Nachdem das abgeschlossen ist, geben wir die Daten an den zuständigen Pfarrer weiter. Der Pfarrer wird sich kurz vor der Trauung mit Ihnen in Verbindung setzen, um den Termin für ein Traugespräch mit Ihnen zu vereinbaren. Dazu können Sie gerne auch Ihre Trauzeugen sowie Menschen, die Elemente des Gottesdienstes mitgestalten möchten, einladen. Im Laufe des Traugesprächs werden alle Einzelheiten des bevorstehenden Traugottesdienstes besprochen und ein Trauspruch ausgesucht, falls Sie nicht schon den Wunsch für einen bestimmten Spruch haben.

Bitte füllen Sie das Formular

Trauanmeldung mit Anmerkungen (PDF, 550 kB)

vollständig aus und übermitteln es uns per Post oder per Mail.